Hier: Information über das formelle Beteiligungsverfahren
Mit dem Ziel, den Ausbau der
erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die Verbandsversammlung der Region
Neckar-Alb am 26.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung der Teilregionalpläne
Windkraft und Solarenergie gefasst. Nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetztes
(Herbst 2021) sollen insgesamt 2 % der Regionsfläche in den Kreisen Tübingen,
Reutlingen und Zollernalb für Solar- und Windenergie ausgewiesen werden, davon
1,8 % für Windkraftanlagen (WKA) und 0,2 % für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
(FFPVA). Die dafür erforderlichen Teilregionalpläne sollen bis 30.09.2025 als
Satzung beschlossen werden.
Die Verbandsversammlung des
Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die
Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die
Verbandsverwaltung beauftragt im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11.
April 2024 die Beteiligung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12
Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen.
Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden,
Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit
haben jetzt die Möglichkeit zu den ausgewiesenen Flächen Stellung zu nehmen.
Die Beteiligungsunterlagen können während der Verfahrensdauer auf der Homepage
des Regionalverbands heruntergeladen und eingesehen werden.
Im Planungsprozess spielten die
generelle Eignung von Flächen, die kommunale Planungen sowie die Suche nach
möglichst konfliktarmen Gebieten eine Rolle. Bevor final die Vorranggebiete
bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt werden konnten, wurden folgende
Planungsschritte durchlaufen:
Zuerst
wurden Ausschlussflächen, Prüfflächen und Weißflächen (aus regionalplanerischer
Sicht grundsätzlich möglich) erarbeitet. Neben dem generellen Windpotenzial
musste bei der Flächenauswahl für WKA vor allem Abstandvorgaben
(Wohngebietsflächen im Innenbereich 750 m, Mischgebiete im Außenbereich 500 m)
berücksichtigt werden. Ein weiteres Kriterium für die Auswahl der FFPVA-Gebiete
ist eine Mindestgröße von 4 ha bei bestehenden und in Planung befindlichen
Solarparks, ansonsten bedarf es einer Mindestgröße von 10 ha. Daneben wurden
die Belange des Natur- und Umweltschutzes (Naturschutzgebiete,
Vogelschutzgebiete, FFH-Gbeite, Kernzone Biosphärengebiete, gesetzlich
geschütze Biotope etc.) in den Planungsprozess einbezogen.
Nachdem
Ende 2022 die Suchraumkarten erstellt wurden, sind die ausgewiesenen
Vorranggebiete (VRG) und Vorbehaltsgebiete (VBG) für WKA und FFPVA als Ergebnis
der Erarbeitung des Planungsprozesses entstanden (Vgl. Raumnutzungskarte Blatt
Ost Anlage 1).
Die
Gesamtfläche für WKA umfasst 9.192 ha, dies entspricht 3,6 % der Regionsfläche.
Im Landkreis Reutlingen werden in der näheren Umgebung folgende VRG für WKA
ausgewiesen (Vgl. Anlage 2): RT-17 Bad Urach / Grabenstetten / Römerstein (151
ha), RT-18 Eningen u. A. (68 ha), RT-19 Eningen/Metzingen (77 ha), RT-20
Metzingen/ Reutlingen/ Riederich (46 ha), RT-21 Reutlingen/ Mittelstadt (30
ha).
Die
Gesamtfläche für VRG FFPVA umfasst 472,4 ha (0,2 %) und für VBG 805,2 ha
(0,3 %). Im Landkreis Reutlingen werden in der näheren Umgebung folgende
VRG für FFPVA ausgewiesen (Vgl. Anlage 3): En01 Eningen u. A. (42,2 ha), Hu01
Hülben (16,7 ha), Me03 Metzingen (7,5 ha). Folgende, nähergelegene VBG, wurden
bestimmt: Me01 Metzingen (12,7 ha), Me02 Metzingen (5,6 ha).
Nach
Abwägung aller Belange wurde die Gemeinde Dettingen an der Erms bei der
Flächenausweisung für VRG bzw. VBG im Rahmen der Teilfortschreibungen für Wind-
und Solarenergie nicht berücksichtigt.
Anlagen:
-
Raumnutzungskarte
Blatt Ost
-
Vorranggebiete
Windenergie (Entwurf 2023)
-
Gebiete
für FFPV-Anlagen (Entwurf 2023)