Bürgerrückmeldungen nach Vorstellung der möglichen Standorte, Teil V
Im Rahmen der Gemeinderatsitzung am Donnerstag, 19.
Oktober 2017 wurde die
Bürgerschaft aufgerufen, sich an der Diskussion über mögliche
Wohnbaulandentwicklungsflächen zu beteiligen. In den Vorlagen 7987 zum GR am
16.11.2017, 7987/1 zum GR am 14.12.2017, 7987/2 zum GR am 25.01.2018 und 7987/3
zum GR am 22.02.2018 wurden die bei der Gemeindeverwaltung eingegangenen
Rückmeldungen abgebildet. In Ergänzung dazu folgen hier weitere Stellungnahmen:
33. Mail
vom 25.02.2018
Sehr
geehrter Herr Hillert,
sehr geehrte
Damen und Herren des Gemeinderats,
bei der
Gemeinderatssitzung vom 22.02.2018 ist ein ganz wichtiger Aspekt genannt
worden, dass es auch sehr sinnvoll sein kann, wenn nur eine teilweise Bebauung
eines Gebiets erfolgt.
Insbesondere
wenn Sie für das Gebiet Oberer Wolfgarten II stimmen, dann sollte auch eine
teilweise Bebauung der Kühsteiggasse entlang der Straße erfolgen. Denn bei der
heutigen Wohnungssituation ist es ansonsten für die Bürger,
Wohnbauinteressenten und insb. für die dortigen Eigentümer nicht mehr
nachvollziehbar, warum die Bebauung nur auf einer Straßenseite erfolgt. In
Dettingen gibt es schon genügend Baulücken, wo die Gemeinde leider keinen
direkten Einfluss hat, dies zu ändern. In diesem Fall liegt es jedoch an Ihnen,
nicht noch eine weitere unnötige Baulücke entstehen zu lassen bzw. sie zu
schließen. Mir ist nicht bekannt, ob in Dettingen eine weitere, so ausgebaute
Straße, nur einseitig bebaut ist.
Bei dieser
Variante ergeben sich zahlreiche Vorteile:
·
Niedrige
Erschließungs- /Bebauungskosten
·
Geringer
Landschaftsverbrauch (Straße schon vorhanden)
·
Geringe
Verkehrsbelastung für die Anwohner Kühsteiggasse (nur teilweise Bebauung)
·
Gute Anbindung an
das Zentrum und öffentliche Einrichtungen
Die
Aufhebung des Vogelschutzgebiets dürfte kein Hemmnis sein. Ansonsten steht das
Land im Widerspruch mit seinen eigenen Forderungen nach einem geringen
Landschaftsverbrauch bzw. öffentliche Gelder sinnvoll zu verwenden
(Erschließung beider Straßenseiten).
Zudem ist
für die Bürger und Gemeinde nicht nachvollziehbar, warum das Land
Baden-Württemberg dieses Gebiet überhaupt zum Vogelschutzgebiet erklärt hat,
grenzt hier doch direkt ein Wohngebiet an, zahlreiche Hunde mit Besitzer sind
ganztags unterwegs und zwei Pferdekoppeln sind auch in diesem Gebiet.
Wenn Sie
also für das Gebiet Oberer Wolfgarten II stimmen sollten, dann knüpfen Sie
bitte an Ihre Zusage, dass auch eine teilweise Bebauung der Kühssteiggasse
erfolgen soll.
34. Mail
vom 02.03.2018
Sehr geehrter Herr Hillert,
bei der letzten
Gemeinderatssitzung am 22. Februar hat Herr Dr. Hägele, FWV, in seinen
Ausführungen neben den Gebieten "Vor Buchhalden" und "Oberer
Wolfgarten II" auch das Gebiet der "Vorderen Kühsteiggasse" als
günstig angesehen. Er möchte einen Teil davon ernsthaft angehen und zwar
entlang der Kühsteiggasse als sogenannte Teilerschließung.
Eine Bebauung dieses Gebiets
hätte das Ziel, die Landschaft schonend zu erschließen, da diese Grundstücke
durch die Kühsteiggasse bereits erschlossen sind. Die jetzigen
Grundstücksflächen wären auch gleichzeitig die Bauplatzflächen, da kein Abzug
für Straßen, Gehwege, Park- und Grünstreifen sowie Ausgleichsflächen für
öffentliche Flächen zu erfolgen hat. Es bietet sich die Gelegenheit, Bauplätze
ohne Flächenabzug zu erschließen.
Auch könnte hier eine sehr dichte
Bebauung erfolgen zum Beispiel mit Doppel- oder Reihenhäusern. Es ist nicht
mehr zeitgemäß, nur eine Straßenseite zu bebauen. Bei einer Bebauung der ersten
Reihe, also entlang der Kühsteiggasse, wäre auch der Vogelschutz leichter zu
entkräften.
Die Kühsteiggasse von der
Einmündung der Albstraße bis zum Gebäude Haus Nr. 58 ist sehr gut ausgebaut.
Sie ist hier ca. 200 Meter lang, hat eine Breite von ca. 6 1/2 Metern, der
Gehweg ist ca. 1 1/2 Metern breit und dazwischen ist ein Grünstreifen,
ebenfalls ca. 1 1/2 Meter breit. In diesem Teilabschnitt wurden auf der rechten
Seite 9 Einfamilienhäuser gebaut.
Durch eine Bebauung auf der
linken Straßenseite könnten durch den Bau von Doppel- oder Reihenhäusern dort
deutlich mehr als 9 Wohneinheiten entstehen. Gleichzeitig sollte der Markt
beobachtet werden und Grundstücksgrößen bilden, die nachgefragt werden und
bezahlbar sind.
Deshalb ist im Wettbewerb
mit den möglichen anderen Gebieten "Oberer Wolfgarten II" und
"Vor Buchhalden" die "Vordere
Kühsteiggasse" deutlich im Vorsprung und dies darf nicht außer Acht
gelassen werden.
Das Land Baden-Württemberg hat
ca. im Jahr 2005 u. a. auch das Gebiet der "Kühsteiggasse" als
Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Nur Vögel gibt es in dem Gebiet der
"Kühsteiggasse" nicht, was auch verständlich ist, liegen doch die
Grundstücke an den Häusern gegenüber.
Auf der lauten Straße selber
fließt der Verkehr zum Häckselplatz, von und zu den Wohngebieten "Oberer
Wolfgarten I" und "Buchhaldesiedlung". Viele Hundebesitzer
queren die Grundstücke und dann sind auf Grundstücken auch noch zwei,
teilweise drei Pferdekoppeln. Für ein Vogelschutzgebiet deshalb nicht
sonderlich geeignet. Die Fläche, welche in der Kühsteiggasse zu Bauland werden
kann, müßte doch problemlos in ein anderes, sehr viel ruhigeres Gewann
verlegt werden können.
Abfliesen könnte der Verkehr über
die Straßen "Am Heiligen Brunnen" und die "Kühsteiggasse".
Mit meinen Zeilen möchte ich Sie bestärken, dass der "Vordere Teil der Kühsteiggasse" durchaus seine Berechtigung hat, erschlossen zu werden, zumal die Konjunktur nach wie vor auf sehr hohem Niveau fährt. Ich hoffe, dass sich der Gemeinderat bei der Sitzung am 22. März 2018 mehrheitlich für die "Vordere Kühsteiggasse " entscheidet.