a) Anlass und
Ziel der Maßnahme
Der bestehende
Knotenpunkt L 380 a / K 6712, Arbeitstitel „Schlössleskurve“, war in seiner
heutigen Ausbildung Mitte der 1980er Jahre im Zusammenhang mit der
Ortsumfahrung Dettingen/Erms der B 28 entstanden. Es galt damals und bis auf
Weiteres, die neue Trasse der B 28 an die verbleibende B 28 durch Neuhausen und
Metzingen anzuschließen. Daher wurde die Ausbauplanung auf die
Hauptverkehrsbeziehung Bad Urach – Neuhausen ausgerichtet, die Fahrbeziehung
von und nach Dettingen (danach K 6712) wurde untergeordnet angebunden.
Erfreulicherweise
hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium
Tübingen, in den 2000er Jahren auch die Ortsumfahrungen Neuhausen und später
Metzingen der B 28 realisiert. Mit der Inbetriebnahme des „Maienwaldknotens“ im
Jahr 2011 war die Gesamtmaßnahme der B 28 abgeschlossen. Spätestens ab diesem
Zeitpunkt waren die Verkehrsverhältnisse der „Schlössleskurve“ derart
verändert, dass der Ausbaubestand nicht mehr den Bedürfnissen entsprach. Nach
Zeitzeugen war man bereits in den 1980er Jahren davon ausgegangen, dass nach
Fertigstellung der B 28 neu ein Umbau notwendig werden würde.
Tatsächlich
musste am Knotenpunkt eine Unfallhäufung festgestellt werden (5-9 gleichartige
Unfälle in den letzten Jahren). Es zeigte sich, dass wegen der
Vorfahrtsachtungspflicht und wegen nicht optimalen Sichtverhältnissen in
Relation zum Verkehrsaufkommen die einmündenden Verkehre von Dettingen her
erhebliche Probleme hatten und haben. Die Unfallhäufung nahm stetig zu.
Außerdem stellten sich zu Spitzenzeiten tägliche Rückstaus ein. Die westlichen
Gewerbegebiete Dettingens klagten über schlechte Verkehrsverhältnisse.
Hinzu kam und
kommt, dass der Anteil des Schwerlastverkehrs relativ hoch ist und die LKW bei
der Einfahrt Richtung B 28 große Schwierigkeiten wegen der engen Radien, der
starken Querneigung nach außen und der relativ starken Steigung haben. Gerade
diese Verkehre streben zwar dem überörtlichen Straßennetz zu, benutzen aber in
Realität zur Vermeidung der Schwierigkeiten oft die Ortsdurchfahrten Neuhausen
und Metzingen. Dies wiederum führt zu Störungen der anliegenden
Wohnbevölkerung.
Dabei besteht im
Zusammenhang mit der B 28 Neu seit Jahren das Ziel, die Durchgangsverkehre in
Neuhausen und Metzingen zu minimieren. Aufgrund der verkehrlichen Probleme zum
einen und den Konflikten mit den Zielen der betroffenen Kommunen zum anderen
musste festgestellt werden, dass der Knotenpunkt nicht mehr den bestehenden
Bedürfnissen gerecht wird.
Die Gemeinde Dettingen
und die Stadt Metzingen haben daher im Jahr 2011 im Benehmen mit den
beteiligten Straßenbauämtern auf eine planerische Lösung hingearbeitet. Ziel
war es, die Straßenführung entsprechend den Verkehrsbedürfnissen umzugestalten.
Konkret bedeutete dies, die Fahrbeziehung Dettingen – B 28 zu bevorrechtigen
und Neuhausen nachgeordnet einmünden zu lassen.
Diese
konzeptionelle Untersuchung fand grundsätzlich Zustimmung seitens der
Straßenbauämter. Freilich waren die Finanzierung und der notwendige Grunderwerb
noch offen.
b)
Planungsalternativen
Die Null-Variante
schied aus, da sich die Unfallhäufung seither weiter steigerte und die
Verkehrsprobleme sich kontinuierlich verschärften.
Ein
Kreisverkehrsplatz wurde angedacht, jedoch verworfen, da er die Zielsetzung
nicht erreichen kann (keine Bevorrechtigung Dettingen - B 28, relativ enge
Radien, Quergefälle nach außen). Außerdem wäre umfangreicherer Grunderwerb zu
Lasten der landwirtschaftlichen Flächen nötig gewesen.
c) Bisherige
Entwicklung des Projekts
Ausgehend von der
konzeptionellen Planung von 2011, die wie erwähnt die grundsätzliche Zustimmung
der Straßenbauämter erfahren hatte, haben die Gemeinde Dettingen und die Stadt
Metzingen Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufgenommen. Mit der Klärung des
Grunderwerbs sollte eine der beiden Hürden genommen werden. Es gelang
letztlich, alle erforderlichen Grundstücke zu erwerben.
Die zweite offene
Frage der Finanzierung konnte ebenfalls geklärt werden. Nach sehr konstruktiven
Gesprächen mit den betroffenen Ministerien in Stuttgart, dem
Regierungspräsidium Tübingen und dem Kreisstraßenbauamt konnte ein gangbarer
Weg vereinbart werden.
Davon ausgehend
wurde die straßenbauliche Planung bis zu der Phase der Entwurfsplanung durch
das Büro Pirker + Pfeiffer, Münsingen, weiterentwickelt. Diese Planung, Stand
15.11.2017 (Anlage 8018-1), ist so hinreichend konkret, dass eine Zustimmung
der betroffenen Straßenbauämter eingeholt werden konnte.
d) Vorschlag
der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise
Aus der Sicht der
Verwaltung ist das Projekt „Schlössleskurve“ so weit vorbereitet, dass nun die
weiteren, konkreten Schritte eingeleitet werden und die kommunalen Gremien die
entsprechenden Beschlüsse fassen können. Die kommunalen Gremien sind der
Gemeinderat Dettingen/Erms, der Ortschaftsrat Neuhausen und der Gemeinderat
Metzingen, da die „Schlössleskurve“ die beiden Gemarkungen Dettingen und
Neuhausen berührt.
Straßenplanung
Als Anlage 8018-1
und Anlage 8018-2 ist die straßenbauliche Planung mit Erläuterungsbericht beigefügt.
Die Verwaltung schlägt dem Gremium vor, dieser Planung mit Stand 15.11.2017
zuzustimmen.
Als Anlage 8018-3
ist die zugehörige Verkehrstechnische Untersuchung des Büros Germey, Tübingen,
Stand 18.08.2017, beigefügt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit
dem Umbau der „Schlössleskurve“ die Fahrbeziehung Dettingen – B 28 deutlich
verbessert wird, dass aber die Einmündung aus Richtung Neuhausen in Richtung
Dettingen in Spitzenstunden schnell an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit
gerät. Es kann hier zu Rückstauungen kommen. Damit die Wartezeit für die
wartepflichtigen Linkseinbieger aus Richtung Neuhausen in den Spitzenstunden
vermindern werden kann, ist die Installation einer Lückenampel in der
vorfahrtsberechtigten Hauptrichtung Dettingen- B28 vorgesehen, welche
kurzfristig den Hauptstrom bei Bedarf unterbricht.
In Dettingen als
auch in Neuhausen sind zukünftig weitere verkehrslenkende Maßnahmen geplant,
die dann auch die „Schlössleskurve“ entlasten. Anzuführen ist auch die relativ
niedrige Entwurfsgeschwindigkeit von 50 km/h (s. Anlage 8018-2,
Erläuterungsbericht Pirker + Pfeiffer).
Vereinbarung
Als Ergebnisse
der Gespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen für die Landesstraße und dem
Kreisstraßenbauamt konnten vereinbart werden, dass die Kommunen für die gesamte
Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und
Vertragsabwicklung zuständig sind (vgl. auch S. 7 des Erläuterungsberichts
Pirker + Pfeiffer).
Dettingen und
Metzingen sind dabei gleichberechtigte Partner, wobei Metzingen aus personellen
Gründen die Federführung des Straßenbauprojekts und des Bebauungsplanes
innehat. Es erfolgt ein entsprechender finanzieller Ausgleich der Aufwendungen
der Stadt Metzingen.
Das gesamte
Projekt wird von den Kommunen geplant und realisiert, wobei immer das
Einvernehmen mit den Straßenbauämtern zu erreichen ist.
Die Baukosten in
Höhe von ca. 988.000 Euro sind nach Prüfung der Rechnungen durch die Kommunen
direkt von den Straßenbauämtern zu tragen. Deren Budgets sind mit relevant für
den Zeitpunkt der baulichen Umsetzung, es wird aber allseits von einer
zeitnahen Realisierung ausgegangen.
Diese
Vereinbarung erlaubt es, die Maßnahme zeitnah realisieren zu können. Die
kommunalen Aufwendungen (Personalkosten und Honorarkosten externer Büros s.u.)
müssen dabei in Kauf genommen werden.
Die Verwaltung
schlägt dem Gremium auch hierzu die Zustimmung vor.
Beauftragung
der Straßenplanung
Nachdem das Büro
Pirker + Pfeiffer bereits an den Planungen der Ortsumfahrungen beteiligt war, bietet
es sich an, dieses Büro auch mit den Planungen zur „Schlössleskurve“ zu
betrauen. Die Vergütung soll nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure HOAI, Honorarzone III, Leistungsbild 74%, Von-Satz erfolgen und
beläuft sich vorläufig auf 116.000,00 Euro.
Bebauungsplan
Zur Erlangung von
Baurecht ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Artenschutz und der
Naturschutz sind zu bedenken. Der Bebauungsplan wird auf dem jüngst
abgestimmten Straßenbauentwurf aufbauen, die Verwaltung wird mit separater
Vorlage auf das Gremium zur entsprechenden Beschlussfassung zukommen.
Die Erarbeitung
der Bebauungsplanunterlagen und die Durchführung des Verfahrens soll durch die
Stadt Metzingen erfolgen. Die Aufwendungen sollen ebenfalls hälftig von
Dettingen und Metzingen getragen werden.
Die Fachbeiträge
des Naturschutzes und des Artenschutzes sowie zum Baugrund müssen von externen
Büros beigesteuert werden. Deren Honorare belaufen sich in Summe auf
voraussichtlich 20.000,00 Euro.
Die Verwaltung
bittet um Zustimmung.
Zeitliche
Umsetzung:
Das
Bebauungsplanverfahren wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, der
Beteiligungen und der Gemeindeordnung etwa ein Jahr in Anspruch nehmen.
Parallel dazu können die Straßenplanung einschließlich Genehmigungsverfahren sowie
die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Nach Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes und nach Genehmigung der Planung kann die eigentliche
Ausschreibung der Bauleistung erfolgen.
Nach heutiger
Abschätzung könnte somit voraussichtlich in der 2. Hälfte 2019 mit dem Umbau
der „Schlössleskurve“ begonnen werden, sofern die Mittel des Landes und des
Landkreises bereitstehen.
Die Bauzeit wird
auf 8 Monate eingeschätzt.
Die Maßnahme kann
weitgehend unter Verkehr mit halbseitiger Sperrung und wechselseitiger
Verkehsführung mit Lichtsignalanlage ausgeführt werden. Kurzzeitige
Vollsperrungen einzelner Fahrbahnquerschnitte sind jedoch notwendig.
1. Dem Umbau des
Knotenpunktes L 380 a/K 6712 wird zugestimmt.
2. Der
Vorgehensweise einschließlich Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Tübingen
und dem Landkreis Reutlingen – jeweils Straßenbaubehörde – wird zugestimmt.
3. Der Beauftragung des Büros Pirker + Pfeiffer, Münsingen, mit den Leistungen für die Verkehrsanlage zum Honorar von ca. 116.000,00 Euro durch die Stadt Metzingen und der hälftigen Finanzierung durch die Gemeinde Dettingen wird zugestimmt.
Für die Finanzierung des Anteils der Gemeinde Dettingen an der Erms an der Gesamtmaßnahme sind entsprechende Gelder im Haushaltsplan 2018 eingestellt.