Auswahl und Festlegung der Standorte und Gebiete
Rückblick
Bereits im Rahmen des Bürgerinformationstags im Oktober 2017 hat die
Gemeindeverwaltung alle noch möglichen Flächen für Wohnbaulandentwicklung dem
Gemeinderat und der Bürgerschaft vorgestellt.
Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats am 19. Oktober 2017 wurde
erstmalig über die noch zur Verfügung stehenden Flächen gemäß dem
Flächennutzungsplan beraten – siehe GR-Vorlage 7963 mit Anlagen. Im Nachgang
wurde die Bürgerschaft aufgefordert sich zur Diskussion über die künftige
Wohnbaulandentwicklung zu beteiligen.
Seither sind bei der Verwaltung dutzende Stellungnahmen eingegangen, die
im Rahmen von Informationsvorlagen dem Gemeinderat und auch der Bürgerschaft
zur Verfügung gestellt wurden.
Im Rahmen einer Besichtigung einzelner möglicher Gebiete am Mittwoch 7.
Februar 2018 konnte sich der Gemeinderat einen Eindruck von den topographischen
Verhältnissen und den Höhenlagen einzelner Gebiete verschaffen.
Im Rahmen seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Februar 2018 hat der
Gemeinderat die Vor- und Nachteile der möglichen Gebiete, die aus dem
Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden sollen, beraten und ausgetauscht.
Gebietsauswahl
Ziel der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Bürgerbeteiligung war es, sich auf einige (wenige) Gebiete zu verständigen, mit
denen in die weitere Prüfung über mögliche künftige
Wohnbaulandentwicklungsflächen eingestiegen wird. Eine umfassende Prüfung aller
Gebiete hinsichtlich ihrer Eignung wäre zu aufwendig und zu teuer.
Daher war und ist der Gemeinderat
aufgerufen, eine Gebietsauswahl zu treffen. In den vergangenen Wochen und
Monaten wurden verschiedene Argumente ausgetauscht und Faktoren betrachtet.
Nach Abwägung aller Argumentationen und Gegebenheiten schlägt die Verwaltung vor, mit den Gebieten „Kühsteiggasse“ und „Oberer Wolfgarten“ als Gebietsfläche A sowie parallel mit dem Gebiet „Vor Buchhalde“ als Gebietsfläche B in weitere Untersuchungen einzusteigen und in Rücksprache mit den Fachbehörden hinsichtlich einer Bebauung näher zu untersuchen und weiterzuverfolgen.
Hierbei soll zunächst ganz bewusst auch das gesamte Gebiet
„Kühsteiggasse“ berücksichtigt sein. Hieraus erhofft sich die Verwaltung
konkrete Aussagen über die Möglichkeit einer Bebauung innerhalb eines
bestehenden Vogelschutzgebiets. Ob die Realisierung letztlich über eine
einreihige Bebauung entlang der Kühsteiggasse hinausgeht, wird sich zeigen. Die
Chance auf eine weitere Stichstraße oder die Realisierung einer anderweitigen
städtebaulichen Idee sollte allerdings aus Sicht der Verwaltung nicht im
Vorhinein aufgegeben werden.
Parallel
zu den beiden oben genannten Gebietsflächen A und B könnte für das sehr kleine
und überschaubare Gebiet „Hinter der Ziegelhütte“ die Chancen und Risiken einer
verdichteten Bebauung erörtert werden. Für eine Einzelhausbebauung eignet sich
dieses Gebiet vermutlich nicht.
Weiteres
Vorgehen und Ausblick
Die Verwaltung plant für die weitere
Prüfung und Umsetzung die Zusammenarbeit mit einer
Projektentwicklungsgesellschaft. Hierzu wurden bereits erste Vorgespräche
geführt. Nach der Beschlussfassung über die Gebietsauswahl werden die Angebote
der Projektentwickler auf Basis des Beschlusses (u.a. abhängig von der
Flächengröße der zu prüfenden Gebiete) aktualisiert und vermutlich im Rahmen der
Gemeinderatsitzung am 26. April 2018 öffentlich vorgestellt.
Ziel ist es, dass die Gemeinde bei dem
weiteren Verfahren vom Projektentwickler eng begleitet wird und mit
entsprechender Fachkompetenz die rasche Umsetzung von neuen Wohnbauflächen in
Dettingen unterstützt wird.
Auch über die Art und Weise des Verfahrens
der Erschließung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt unter Bezugnahme der
Expertise des Projektentwicklers erneut beraten und letztlich Beschluss gefasst
werden. Selbiges gilt für die Vorgehensweise bei der Finanzierung.
1. Die Gemeinde möchte neue
Wohnbauflächen aus im Flächennutzungsplan als künftige Entwicklungsflächen
ausgewiesenen Gebieten entwickeln.
2. Die Gebiete Nr. 6
„Oberer Wolfgarten II“, und Nr. 7 „Vor Buchhalden“ gemäß der GR-Vorlage Nr.
7963-1 vom 19. Oktober 2017 werden in Rücksprache mit den Fachbehörden
hinsichtlich einer Bebauung näher untersucht und weiterverfolgt.
3. Auch für das gesamte
Gebiet Nr. 5 „Kühsteiggasse“ wird in Rücksprache mit den Fachbehörden eine
Bebauung geprüft und weiterverfolgt.
4. Für das Gebiet Nr. 8 „Hinter der Ziegelhütte“ wird in Rücksprache mit den Fachbehörden eine zeitnahe Bebauung geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht abschließend beziffert werden. Gelder für Planungskosten und Bauleitplanung sind im Haushaltsplan 2018 enthalten.