hier: Abwägung und erneute Auslegung
Verfahrensablauf
In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2015 wurde das
Konzept der innerörtlichen Grünflächen „Netzwerk Grüne Lungen – Städtebaulicher
ökologischer Rahmenplan“ grundsätzlich beschlossen. Die Gemeinde Dettingen an
der Erms möchte sich nun eine Rechtsgrundlage zur Sicherung innerörtlicher
Freiflächen und gesunder Wohnverhältnisse schaffen.
Der Gemeinderat Dettingen an der Erms hat am
18.05.2017 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) für den Bebauungsplan „Netzwerk Grüne Lungen“ gefasst.
Öffentlich bekannt gemacht wurde dieser Beschluss
im Amtsblatt am 01.06.2017, die ebenfalls am 18.05.2017 beschlossene
öffentliche Auslegung fand vom 08.06.2017 bis 10.07.2017 statt, die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange erfolgte bis zum 10.07.2017.
Die Ergebnisse der erfolgten frühzeitigen
Beteiligung wurden in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne
Lungen“ eingearbeitet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Basis
dieses Beschlusses die gesamten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die betroffenen Träger öffentlicher
Belange zu beteiligen. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange fand mit
Schreiben vom 26.07.2018 statt. Die öffentliche Bekanntmachung fand am
26.07.2018 im Amtsblatt statt, die Auslegung erfolgte vom 06.08.2018 bis
14.09.2018.
Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der
Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sind in der
Abwägungstabelle zur Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in den beiliegenden
Unterlagen zusammengestellt.
Begründung erneute Auslegung der Entwurfsunterlagen
Um eine sachgerechte Abwägung der Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeit durchführen zu können, wurde das aktuelle amtliche
Liegenschaftskataster vom 04.02.2019 für den Bebauungsplan „Netzwerk Grüne
Lungen“ zu Grunde gelegt. Gegenüber dem Zeitpunkt der Entwurfsauslegung vom
19.07.2018 mit Stand des amtlichen Liegenschaftskatasters vom 15.11.2017 haben
sich die Liegenschaften in der aktuellen Fassung verändert. Dies führt dazu,
dass die Abgrenzungskriterien aus der Entwurfsfassung vom 19.07.2018 erneut auf
das aktuelle Liegenschaftskataster anzuwenden sind. Dies hat zur Folge, dass in
folgenden Grünflächen lediglich marginale Anpassungen der Geltungsbereiche
vorzunehmen sind. Es kommt zu klarstellenden Änderungen der Grünflächen
• Grünfläche
01 (ca. -30,00 m² kleiner),
• Grünfläche
02 (ca. -10,00 m² kleiner),
• Grünfläche
03 (ca. +20,00 m² größer auf öffentlichen Flächen),
• Grünfläche
09 (ca. -10,00 m² kleiner).
Insgesamt werden durch die Anpassungen der Grünen
Lungen keine zusätzlichen Flächen auf privaten Grundstücken in Anspruch
genommen.
Gesondert zu betrachten ist die Änderung des
Geltungsbereichs in der „Grünfläche 07: Gärten zwischen Mühlgäßle und
Badstubengasse“.
Unter Berücksichtigung des aktuellen
Liegenschaftskatasters erfolgt für die Grünfläche 07 eine Änderung des
Geltungsbereichs mit einer Reduktion der Gesamtfläche von 0,24 ha auf 0,21 ha.
Mit einer Fläche von 0,21 ha liegt die Grünfläche 07 über dem Schwellenwert des
Konzepts der innerörtlichen Grünflächen „Netzwerk Grüne Lungen –
Städtebaulicher ökologischer Rahmenplan“ von 2015, indem damals die Grünfläche
„Gärten zwischen Neuffener Straße und Vorderes Gäßle“ mit einer Fläche von ca.
0,2 ha im Konzept entfallen ist. Die ökologische Funktion der Grünen Lunge 07
ist jedoch weiterhin gegeben.
Mit der Änderung des Geltungsbereichs der
Grünfläche 07 ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut eine Auslegung vorzunehmen und
sind Stellungnahmen erneut einzuholen.
Die nicht veränderten Teilbereiche und die
marginalen Anpassungen der Geltungsbereiche werden zu klarstellenden
Nachvollziehbarkeit ebenfalls Bestandsteil der Auslegungsunterlagen. Die
Änderungen sind erkennbar gegenüber der Entwurfsauslegung dargestellt. Die erneute
Beteiligung soll sich dabei auf die geänderten gekennzeichneten Planteile
beschränken.
Zusammenstellung Kriterienkaskade aus der
Begründung des Bebauungsplans (Kapitel 5.3):
1. Die Grenzen der Geltungsbereiche werden an die
angrenzenden rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst. Rechtskräftige
Bebauungspläne werden nachrichtlich übernommen.
2. Die Grenzen werden mit 5,00 m Abstand entlang
des rückwärtigen Gebäudebestands der Hauptgebäude (Wohngebäude, Scheunen)
angepasst. Bei mehrseitiger Angrenzung eines Gebäudes an die Grüne Lunge gilt
zusätzlich der seitliche 5,00 m Gebäudeabstand.
3. Die rückwärtigen Bereiche der betroffenen
Grundstücke werden auf größere Schuppen, Betriebsgebäude und Garagen geprüft,
die aus Platzgründen im rückwärtigen Bereich der Hauptgebäude erforderlich
sind. Steht auf dem Grundstück keine weitere Fläche für die Neuerrichtung von
Schuppen und Garagen zur Verfügung werden die größeren Schuppen,
Betriebsgebäude und Garagen für den 5,00 m Abstand berücksichtigt und liegen
somit außerhalb der Grünen Lunge.
4. Steht ein Gebäude deutlich abgerückt vor der
faktischen Baugrenze, wie Sie gem. § 34 BauGB angewendet wird, werden die
Gebäude der angrenzenden Nachbargrundstücken für die Festlegung der Grenze
verwendet. Somit lassen sich „Zwickel“, z. B. von zwei oder mehreren Seiten
bebaute Flächen, vermeiden, welche die Grünen Lungen im Grenzverlauf
verkomplizieren.
5. Grundsätzlich bleiben Flurstücksgrenzen bei den
o. g. Abstandsregelungen unberücksichtigt. Es sei denn, sie dienen der vereinfachten
Abgrenzung.
Mit den genannten Kriterien, werden randlich
gelegene größere Schuppen und Garagen aus der Grünen Lunge ausgenommen. Die
Flächengröße der einzelnen Grünen Lungen entspricht überwiegend den
ursprünglich zu Grunde gelegten Flächen des städtebaulichen ökologischen
Rahmenplans von 2015, mit Ausnahme der Grünfläche 07, die sich im Zuge der
Aktualisierung des amtlichen Liegenschaftskatasters von 0,25 ha auf 0,21 ha
verringert hat.
Anlage
- Behandlung der Stellungnahmen der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
- 9 Planteile des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne
Lungen“ in der 2. Entwurfsfassung
- Textteil des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne
Lungen“
- Begründung des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne
Lungen“
- Umweltbericht (Anlage zur Begründung)
1. Nach Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der
beigefügten Zusammenstellung der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
2. Die Abgrenzungskriterien
für die Geltungsbereiche der Teilflächen „Netzwerk Grüne Lungen“ werden gem.
der Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ vom 19.07.2018
auf das amtliche Liegenschaftskataster vom 04.02.2019 angewendet.
3. Der 2. Entwurf des
Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ in der Fassung vom 19.10.2019 wird mit
den oben aufgeführten Änderungen gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses die geänderten Teile des Bebauungsplans gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer eines Monats auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die erneute Beteiligung soll sich dabei auf die geänderten Planteile beschränken.