Betreff
Bauleitplanung
Bebauungsplan "Netzwerk Grüne Lungen"
Hier: Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
7937/4 öff
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ verbundenen Planungsziele ist eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, eine Veränderungssperre beschließen, mit dem Inhalt, dass Vorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Netzwerk Grüne Lungen“ wurde bereits am 18.05.2017 gefasst und dieser am 01.06.2017 auch ortsüblich bekannt gegeben. Die formalen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre sind demnach erfüllt.

 

Inhaltlich sollte von dem Instrument der Veränderungssperre Gebrauch gemacht werden, da sonst die Planungsziele – insbesondere die Freihaltung der Grünen Lungen von baulichen Anlagen aller Art – gefährdet sind.

Aufgrund des großen Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der von zumeist älterer Bausubstanz umgeben ist, kommt es unvermeidlich immer wieder zu Anfragen und Planungsgedanken der jeweiligen Eigentümer oder von Kaufinteressenten hinsichtlich baulicher Veränderungen. Immer öfter tangieren diese Planungen und Überlegungen auch die Grünen Lungen, wie sie im aktuellsten Bebauungsplanentwurf (Planteil vom 17.10.2019) vorgesehen sind. Bislang konnte die Baurechtsbehörde anhand der heute gültigen Rechtslage (§§ 34, 35 BauGB) entsprechende Fehlentwicklungen noch verhindern. Es ist jedoch absehbar, dass dies ggf. nicht immer rechtssicher möglich wäre, was ja auch Anlass für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens „Netzwerk Grüne Lungen“ war. Um bis zur Rechtskraft dieses Bebauungsplans weiterhin städtebauliche Fehlentwicklungen verhindern zu können, sollte vom planungssichernden Instrument der Veränderungssperre Gebrauch gemacht werden.


1. Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gemäß Drucksache Nr. 7937/4-1 öff für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Netzwerk Grüne Lungen“ als Satzung beschlossen.

2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 


Keine