Betreff
Hochwasserschutz
Flussgebietsuntersuchung Talgraben und kommunales Starkregenrisikomanagement
Hier: Umsetzung baulicher Maßnahmen
Vorlage
8267/1 öff
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.10.2020 dem Handlungskonzept zum Hochwasserschutz, das sowohl bauliche / technische als auch organisatorische / administrative Maßnahmen umfasst, zugestimmt.

 

Mittlerweile wurde das Handlungskonzept zu den kommunalen baulichen Maßnahmen weiter ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage soll ein Förderantrag gemäß Förderrichtlinie Wasserwirtschaft zur Bezuschussung der Baumaßnahmen eingereicht werden.

 

 

Umsetzung Gesamtkonzept

 

Die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zur Umsetzung des Gesamtkonzepts ist Voraussetzung für eine Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen. Mit dieser Willensbekundung bringt der Gemeinderat zum Ausdruck, dass er die Umsetzung der genannten Maßnahmen in den nächsten 8 bis 10 Jahren anstrebt. Im Weiteren werden einzelne Maßnahmen bzw. Bereiche geplant, ggf. zur wasserrechtlichen Genehmigung vorgelegt und zur Ausführung gebracht. Dies Bedarf der jeweiligen Beschlussfassung durch das zuständige Gremium (GR / TA).

 

Maßnahmen, die geeignet sind, Sturzfluten bzw. Überschwemmungen infolge seltener oder außergewöhnlicher Starkregenereignisse aus Außengebieten abzufangen, können gemäß Förderrichtlinie Wasserwirtschaft gefördert werden. Hierbei ist zu beachten, dass dies nicht für den Schutz von Bebauungen bzw. Baugebieten gilt, die nach dem 18.02.1999 per Satzung beschlossen wurden, wie Maßnahmen im Innenbereich, die der Siedlungsentwässerung, der Bewältigung von Sturzfluten aus dem Innenbereich und der Stadt- und Infrastrukturplanung zuzurechnen sind. Die Förderfähigkeit einer Maßnahmen sowie die Höhe der Förderung lassen sich derzeit noch nicht abschließend festlegen.

 

Mittels einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde nachgewiesen, dass für das Gesamtkonzept grundsätzlich von einer Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden kann. Der Nutzen der Hochwasserschutzmaßnahmen, das heißt der „eingesparte“ Schaden, überwiegt die Kosten deutlich.

 

Mit der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Reutlingen wird derzeit abgestimmt, für welche Maßnahmen wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Der Hochwasseralarm- und Einsatzplan, der mit dem Förderantrag einzureichen ist, wird derzeit vom Ordnungsamt und Ortsbauamt gemeinsam mit externer Unterstützung aufgestellt.

 

Ein Vertreter des Ingenieurbüros Heberle wird an der Sitzung teilnehmen und das Gesamtkonzept zum baulichen Hochwasserschutz erläutern.

 

 

Umsetzung von Maßnahmen 2021/2022

 

Für das laufende Jahr ist vorgesehen, die Umsetzung folgender Maßnahmen gemäß Anlage 1 des Gesamtkonzepts vorzubereiten:

 

- Nr. 1: Grobrechen oberhalb Durchlass Nützenbach (K6712)

- Nr. 4: Aufdimensionierung Durchlass und Optimierung Einlaufbereich Lochbach

- Nr. 4: Optimierung seitlicher Grabeneinlauf am Lochbach

- Nr. 8: Optimierung Einlaufrechen Krebsgraben

- Nr. 11: Optimierung Einlaufbereich Sulzbach

- Nr. 21: Optimierung Grabeneinlauf Gewerbegebiet Vogelsang

- Nr. 21: Einlaufrinne zur Ableitung von Oberflächenwasser im Gewerbegebiet              Vogelsang

 

Gemäß Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten (brutto inkl. Nebenkosten) für die Maßnahmen ca. 154.000,00 €. Eine Ausführung ist 2022 vorgesehen.

 

Das Ingenieurbüro Heberle, Rottenburg, soll aufgrund der umfangreichen Vorkenntnisse der einzelnen „Problemstellen“ mit der ingenieursmäßigen Ausarbeitung und Begleitung der Maßnahmen beauftragt werden. Dabei ist zu prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind. Die Kosten betragen auf Grundlage der HOAI rund 21.000,00 €.

 

 

Darüber hinaus wird 2021 / 2022 mit der Offenlegung des Talgrabens und dem Neubau des Durchlasses Hülbener Straße im Zusammenhang mit den Leitungs- und Umbauarbeiten an der Gustav-Werner-Straße eine umfangreiche bauliche Hochwasserschutzmaßnahme aus der Flussgebietsuntersuchung Talgraben umgesetzt.

 

 

Anlagen

Anlage 1: Tabelle Maßnahmen SRRM mit Priorisierung

Anlage 2: Tabelle Maßnahmen FGU Talgraben Priorisierung

Anlage 3: Maßnahmenplan mit Priorisierung und Planungsabschnitten

Anlage 4: Gesamtkonzept FGU und SRRM (Stand Januar 2021)

 


1.    Dem Gesamtkonzept zur Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Ergebnis der Flussgebietsuntersuchung Talgraben und des kommunalen Starkregenrisikomanagements wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Maßnahmen gemäß Anlage 1 des Gesamtkonzepts die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Heberle, Rottenburg, zu vergeben:

- Nr. 1: Grobrechen oberhalb Durchlass Nützenbach (K6712)

- Nr. 4: Aufdimensionierung Durchlass und Optimierung Einlaufbereich Lochbach

- Nr. 4: Optimierung seitlicher Grabeneinlauf am Lochbach

- Nr. 8: Optimierung Einlaufrechen Krebsgraben

- Nr. 11: Optimierung Einlaufbereich Sulzbach

- Nr. 21: Optimierung Grabeneinlauf Gewerbegebiet Vogelsang

- Nr. 21: Einlaufrinne zur Ableitung von Oberflächenwasser im Gewerbegebiet              Vogelsang

 

 

 

 


Die geschätzten Gesamtkosten (brutto) für die Umsetzung der kommunalen baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz an den Gewässern 2. Ordnung betragen:

 

·         bauliche Maßnahmen SRRM (s. Anlage 1)     7.746.000 €

·         bauliche Maßnahmen FGU (s. Anlage 2)         3.037.000 €

·         Gesamtsumme:                                               10.783.000 €

 

Die Kosten für evtl. erforderliche Grunderwerbe sind nicht enthalten.

 

Aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen und der derzeit geringen Planungstiefe bestehen insgesamt noch große Unsicherheiten bezüglich der Maßnahmekosten. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich jedoch erst mit dem Beschluss zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahme.

 

Die Planungskosten (brutto) zur Umsetzung der Kleinmaßnahmen gemäß Beschlussantrag Nr. 2 betragen rund 21.000,00 €. Für den Hochwasserschutz sind im Haushaltsplan 2021 unter dem Sachkonto I-5520-004 20.000,00 € eingestellt.