Betreff
ÖPNV
Ortslinie 101
Hier: Neuausschreibung der Linie für den Zeitraum Dezember 2022 - Juli 2026
Vorlage
8345/1 öff
Aktenzeichen
797.9
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Seit der Insolvenz der langjährigen Konzessionsinhaberin Fa. Ganter Reisen im Jahr 2019 wird die Linie im Rahmen einer Notmaßnahme von der Fa. Leibfritz Reisen aus Sonnenbühl betrieben. Diese Notmaßnahme ist befristet und läuft, nach zwischenzeitlicher Verlängerung (siehe GR-Vorlage Nr. 8293 öff), zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 endgültig aus. Nachdem eine Notmaßnahme nur übergangsweise zulässig war, ist eine Neuausschreibung des Linienbetriebs nun zwingend erforderlich. Da die Linie 101 laut Nahverkehrsplan Ende Juli 2026 im Linienbündel Bad Urach aufgehen wird und von da an vom Landkreis in einer Bündelausschreibung berücksichtigt wird, ergibt sich der begrenzte Zeithorizont der jetzigen Ausschreibung.

 

Über die inhaltliche Ausgestaltung der Linie und etwaige Veränderungen wurde im Technischen Ausschuss vom 27.09.2021 bereits vorberaten (siehe GR-Vorlage 8345 öff). Unbedingt geboten ist hierbei die Anpassung des Fahrplans an den künftigen Halbstundentakt der Regionalstadtbahn, welche ebenfalls zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 ihren Betrieb aufnehmen soll. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass nicht jede Fahrt der Regionalstadtbahn im Halbstundentakt mithilfe eines Fahrzeugs auf der Ortslinie 101 angedient werden kann. Trotz der notwendigen Sicherstellung der Schülerbeförderung auf dieser Linie und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal, können aber, insbesondere in den pendlerstarken Zeiten am Morgen und am Spätnachmittag/Abend, die allermeisten Anschlüsse hergestellt werden.

 

Weiter standen eine Erweiterung der Linie durch die Wohngebiete über die Straßen „Kühsteiggasse“ und „Am Heiligenbrunnen“ sowie eine Ergänzung des ÖPNV-Angebots durch ein Ruftaxi-Modell zur Diskussion. Der Technische Ausschuss hat diesbezüglich einstimmig beschlossen, die Attraktivierung des ÖPNV durch Ausweitung der Linie weiterzuverfolgen. Ein Ruftaxikonzept hingegen solle derzeit nicht Teil der Ausschreibung sein. Die Ausschreibungsunterlagen in der Anlage zur Sitzungsvorlage wurden dementsprechend ausgestaltet und enthalten eine erweiterte Linienführung.

 

Eine weitere kleine Anpassung der Linienführung ergab sich aus der Beschlussfassung des Technischen Ausschusses vom 08.11.2021. Aufgrund des mittlerweile geplanten Fußgängerüberwegs in der Schneckenhofengasse muss die Haltestelle auf der Ermsbrücke entfallen. Insofern wurde mit dem aktuellen Linienbetreiber abgestimmt, dass anstelle des Weges durch die Milchgasse künftig über die Uracher Straße gefahren werden kann, um in die Karlstraße und Richtung Bahnhof/Mitte zu gelangen. Dies hat zum Vorteil, dass der bereits bestehende „Kasseler Bord“ am Mühleplatz künftig wieder als Haltestelle genutzt werden kann. Diese Anpassung der Linienführung wird bereits im Laufe des Jahres 2022 mit der Einrichtung des neuen Fußgängerüberweges umgesetzt.


1.    Der Betrieb der Ortslinie 101 wird auf Basis der GR-Vorlagen 8345/1-1 öff bis 8345/1-5 öff neu ausgeschrieben.

 

2.    Die hinzukommenden Haltestellen „Mörikeweg“, „Albstraße“, „Friedensstraße“ und „Schillerstraße“ sind zunächst als provisorische Haltestellen einzurichten. Der genaue Standort ist jeweils mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Die Haltestelle „Kirchhofgasse“ soll reaktiviert werden.

 


Der durch die Gemeinde zu tragende Abmangelbetrag für den Betrieb der Linie 101 beläuft sich laut Kostenschätzung, ausgehend von weiterhin einem Fahrzeug mit Fahrpersonal, auf etwa 80.000 Euro pro Jahr. Kosten für die Einrichtung etwaiger weiterer Haltestellen sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Da es sich hierbei zunächst um provisorische Haltestellen handelt, fallen diese jedoch nicht besonders ins Gewicht.

Der derzeitig vereinbarte Abmangelbetrag mit der Fa. Leibfritz im Rahmen der Notmaßnahme beläuft sich auf knapp 65.000 Euro.

Da Zuschüsse im ÖPNV nicht umsatzsteuerpflichtig sind, handelt es sich um Nettobeträge. Die Mittel wären ab dem Haushaltsplan 2023 zu berücksichtigen.