Betreff
Information des Gemeinderats über erteilte Auflagen, Befreiungen bzw. Ausnahmen bei laufenden Bauvorhaben
Vorlage
8007 öff
Aktenzeichen
023.22, 632.6
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Untere Baurechtsbehörde hat folgende Ausnahmen und Befreiungen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen zugelassen und erteilt:

 

a)     Errichtung einer Gasefarm, Flst. Nr. 4320, Max-Eyth-Str. 6:

-       Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

b)     Erstellung eines Carports in Leichtbauweise, Flst. Nr. 12306, Gluckstraße 17:

-       Zulassung der Errichtung des Carports vor der südlich verlaufenden Baugrenze (anteilig) gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

 

c)      Veränderte Ausführung (BTB-Nr. G 65/2015): Stellplatzänderung, Flst. Nr. 2389/1, Johannesstraße 11/1:

-       Zulassung des Stellplatzes vor der straßenseitig verlaufenden Baulinie gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

 

d)     Wohnhausumbau und Aufbau einer Dachgaube, Ausbau 2. Dachgeschoss, Flst. Nr. 2214, Daimlerstraße 4:

-       Zulassung

·         des Podestes vor der südlich verlaufenden Baulinie (straßenseitig) gem. § 23 Abs. 2 BauNVO

·         der ebenerdigen Terrasse in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche vor der südlich verlaufenden Baulinie gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

 

 

 

e)     Erhöhung des Bestands-Carports, Flst. Nr. 12534/4, Herdweg 82:

-       Befreiung für die Überschreitung der bebauungsplanmäßig festgesetzten Garagen-/Carporthöhe gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

f)      Teileinhausung Terrasse, Erweiterung Terrasse, Errichtung von 3 PKW-Stell-plätzen, Errichtung Dachterrasse auf Garage, Neubau Gartenhaus, Flst. Nr. 1129, Am Bodenweg 13:

-       Zulassung der Errichtung von 3 Stellplätzen sowie einer Müllbox vor der nördlich (straßenseitig) verlaufenden Baulinie gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

 

g)     Neubau Lagerhalle mit Gästehaus, Büro und Betriebsinhaberwohnung, Flst. Nr. 13284, Benzstraße 2:

-       Zulassung

·         der Stellplätze in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

·         der Überschreitung der nördlich verlaufenden Baugrenze durch den Dachvorsprung gem. § 23 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 5 Abs. 6 Nr. 1 LBO

-       Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsinhaberwohnung im Gewerbegebiet gem. § 31 Abs. 1 BauGB

 

h)     Einbau Pressenkeller, Errichtung Hofüberdachung, Rückbau und Wiederherstellung Fassade und Dach im Bereich Pressenkeller, Flst. Nr. 4340, Max-Eyth-Str. 10-14:

-       Befreiung für die teilweise Überschreitung der Baugrenze durch die Überdachung gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

i)       Neubau Mehrfamilienhaus mit Doppelgarage und Carport, Flst. Nr. 12402, Lessingweg 16:

-       Befreiung für die teilweise Überschreitung der Baugrenze durch dem Carport (Abweichung vom Bebauungsplan) gem. § 31 Abs. 2 BauGB

-       Zulassung einer geringfügigen Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die Balkone gem. § 23 Abs. 3 BauNVO

-       Zulassung der Stellplätze (teilweise) vor der straßenseitig verlaufenden Baugrenze gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

 

j)       Veränderte Ausführung zu BTB-Nr. G 39/2013 (9 Stellplätze im westlichen Grundstücksbereich, Grünflächen, Fahnenmasten, östliche Feuerwehrzufahrt), Flst. Nr. 13314, Kappishäuser Straße 71:

-       Befreiung für die Errichtung von drei Fahnenmasten zur Eigenwerbung auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / in der privaten Grünfläche gem. § 31 Abs. 2 BauGB

-       Zulassung von 9 Stellplätzen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche gem § 23 Abs. 5 BauNVO nach Ermessen

 

k)     Neubau Doppelhaushälfte mit Carport, Flst. Nr. 13251, Buchenweg 4:

-       Ausnahme für die Errichtung eines Carport mit 1 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (Stauraum seitlich zur Straße) gem. § 31 Abs. 1 BauGB

 

 

 

l)       Neubau Einfamilienhaus mit Carport und Müllraum, Flst. Nr. 3438, Fliederweg 4:

-       Befreiung für die Errichtung einer Fahrradgarage, eines Carports, eines Stellplatzes und des Hauptgebäudes (jeweils teilweise) vor der straßenseitig verlaufenden Baugrenze gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

m)   Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 991, Bergstr. 7:

-       Befreiung für die Errichtung einer Garage und eines Geräteraumes in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 31 Abs. 2 BauGB

                                                                                                                                                                                               

 

n)     Balkonerweiterung , Flst. Nr. 9195, Neuffener Straße 66:

-       Befreiung für die teilweise Überschreitung der straßenseitig verlaufenden Baulinie durch den Balkon gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

o)     Nutzungsänderung und Anbau im Erdgeschoss , Flst. Nr. 7731/1, Sulzweg 6:

-       Zulassung von Stellplätzen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 23 Abs. 5 BauNVO

 

p)     Neubau Büro-, Entwicklungs- und Produktionsgebäude , Flst. Nr. 4320, Max-Eyth-Straße 6:

-       Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Gebäudeecke und im Bereich der östlichen Baugrenze sowie die Anlegung von Stellplätzen innerhalb der Pflanzgebotsfläche gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

q)     Abbruch bestehende Garage, Neubau Doppelgarage mit Terrasse und Aufgangstreppe in Stahlkonstruktion, Flst. Nr. 12106/4, Gluckstraße 38:

-       Befreiung für die Überschreitung der nördlich verlaufenden Baugrenze durch die Garage / Dachterrasse gem. § 31 Abs. 2 BauGB

 

 

 

Anlage

Planunterlagen (Drucksachen-Nr. 8007-1 bis 8007-17)