Die Untere Baurechtsbehörde hat folgende Ausnahmen
und Befreiungen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen zugelassen und erteilt:
a)
Errichtung einer Gasefarm, Flst.
Nr. 4320, Max-Eyth-Str. 6:
-
Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB
b)
Erstellung eines Carports in
Leichtbauweise, Flst. Nr. 12306, Gluckstraße 17:
-
Zulassung der Errichtung des Carports vor der
südlich verlaufenden Baugrenze (anteilig) gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
c)
Veränderte Ausführung (BTB-Nr. G
65/2015): Stellplatzänderung, Flst. Nr. 2389/1, Johannesstraße 11/1:
-
Zulassung des Stellplatzes vor der straßenseitig
verlaufenden Baulinie gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
d)
Wohnhausumbau und Aufbau einer
Dachgaube, Ausbau 2. Dachgeschoss, Flst. Nr. 2214, Daimlerstraße 4:
-
Zulassung
·
des Podestes vor der südlich verlaufenden Baulinie
(straßenseitig) gem. § 23 Abs. 2 BauNVO
·
der ebenerdigen Terrasse in der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche vor der südlich verlaufenden Baulinie gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
e)
Erhöhung des Bestands-Carports,
Flst. Nr. 12534/4, Herdweg 82:
-
Befreiung für die Überschreitung der
bebauungsplanmäßig festgesetzten Garagen-/Carporthöhe gem. § 31 Abs. 2 BauGB
f)
Teileinhausung Terrasse,
Erweiterung Terrasse, Errichtung von 3 PKW-Stell-plätzen, Errichtung
Dachterrasse auf Garage, Neubau Gartenhaus, Flst. Nr. 1129, Am Bodenweg 13:
-
Zulassung der Errichtung von 3 Stellplätzen sowie
einer Müllbox vor der nördlich (straßenseitig) verlaufenden Baulinie gem. § 23
Abs. 5 BauNVO
g)
Neubau Lagerhalle mit Gästehaus,
Büro und Betriebsinhaberwohnung, Flst. Nr. 13284, Benzstraße 2:
-
Zulassung
·
der Stellplätze in der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
·
der Überschreitung der nördlich verlaufenden
Baugrenze durch den Dachvorsprung gem. § 23 Abs. 3 BauNVO i.V.m. § 5 Abs. 6 Nr.
1 LBO
-
Ausnahme für die Errichtung einer
Betriebsinhaberwohnung im Gewerbegebiet gem. § 31 Abs. 1 BauGB
h)
Einbau Pressenkeller, Errichtung
Hofüberdachung, Rückbau und Wiederherstellung Fassade und Dach im Bereich
Pressenkeller, Flst. Nr. 4340, Max-Eyth-Str. 10-14:
-
Befreiung für die teilweise Überschreitung der
Baugrenze durch die Überdachung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
i)
Neubau Mehrfamilienhaus mit
Doppelgarage und Carport, Flst. Nr. 12402, Lessingweg 16:
-
Befreiung für die teilweise Überschreitung der
Baugrenze durch dem Carport (Abweichung vom Bebauungsplan) gem. § 31 Abs. 2
BauGB
-
Zulassung einer geringfügigen Überschreitung der
westlichen Baugrenze durch die Balkone gem. § 23 Abs. 3 BauNVO
-
Zulassung der Stellplätze (teilweise) vor der
straßenseitig verlaufenden Baugrenze gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
j)
Veränderte Ausführung zu BTB-Nr. G
39/2013 (9 Stellplätze im westlichen Grundstücksbereich, Grünflächen,
Fahnenmasten, östliche Feuerwehrzufahrt), Flst. Nr. 13314, Kappishäuser Straße
71:
-
Befreiung für die Errichtung von drei Fahnenmasten
zur Eigenwerbung auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / in der privaten
Grünfläche gem. § 31 Abs. 2 BauGB
-
Zulassung von 9 Stellplätzen in der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche gem § 23 Abs. 5 BauNVO nach Ermessen
k)
Neubau Doppelhaushälfte mit
Carport, Flst. Nr. 13251, Buchenweg 4:
-
Ausnahme für die Errichtung eines Carport mit 1 m
Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (Stauraum seitlich zur Straße) gem. §
31 Abs. 1 BauGB
l)
Neubau Einfamilienhaus mit Carport
und Müllraum, Flst. Nr. 3438, Fliederweg 4:
-
Befreiung für die Errichtung einer Fahrradgarage,
eines Carports, eines Stellplatzes und des Hauptgebäudes (jeweils teilweise)
vor der straßenseitig verlaufenden Baugrenze gem. § 31 Abs. 2 BauGB
m)
Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage, Flst. Nr. 991, Bergstr. 7:
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Befreiung für die Errichtung einer Garage und eines
Geräteraumes in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 31 Abs. 2 BauGB
n)
Balkonerweiterung , Flst. Nr.
9195, Neuffener Straße 66:
-
Befreiung für die teilweise Überschreitung der
straßenseitig verlaufenden Baulinie durch den Balkon gem. § 31 Abs. 2 BauGB
o)
Nutzungsänderung und Anbau im
Erdgeschoss , Flst. Nr. 7731/1, Sulzweg 6:
-
Zulassung von Stellplätzen in der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
p)
Neubau Büro-, Entwicklungs- und
Produktionsgebäude , Flst. Nr. 4320, Max-Eyth-Straße 6:
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Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze an
der nördlichen Gebäudeecke und im Bereich der östlichen Baugrenze sowie die
Anlegung von Stellplätzen innerhalb der Pflanzgebotsfläche gem. § 31 Abs. 2
BauGB
q)
Abbruch bestehende Garage, Neubau
Doppelgarage mit Terrasse und Aufgangstreppe in Stahlkonstruktion, Flst. Nr.
12106/4, Gluckstraße 38:
-
Befreiung für die Überschreitung der nördlich verlaufenden
Baugrenze durch die Garage / Dachterrasse gem. § 31 Abs. 2 BauGB
Anlage
Planunterlagen (Drucksachen-Nr. 8007-1 bis 8007-17)