Die Gemeinde Dettingen an der Erms plant am südlichen Bebauungsrand der Buchhalde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lortzingweg“. Vorgesehen ist eine Wohnbebauung, welche sich in die bestehende Bebauung eingliedern soll. Als „Baulücke“ zwischen der bestehenden Bebauung im Norden und dem „Garten der Stille“ im Süden stellt die Fläche eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung dar. Über den Lortzingweg ist die Fläche verkehrstechnisch bereits erschlossen. Damit soll auch dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprochen werden.

 

Da es sich bei dem Plangebiet um eine Außenbereichsfläche handelt, die einer Wohnnutzung dienen soll und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, wird der Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss diesbezüglich wurde am 12.12.2019 gefasst. In der Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020 wurde dann der erste Entwurf festgestellt und es folgte eine erste Auslegung vom 03.07.2020 bis 04.08.2020. Über die hierbei eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde in der GR-Sitzung vom 21.01.2021 Beschluss gefasst und der Bebauungsplan in wenigen Punkten angepasst. Zu diesen Änderungen erfolgte eine auf 2 Wochen verkürzte, erneute Entwurfsauslegung vom 19.02.2021 bis 05.03.2021. Die dabei wiederum eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden kurzfristig in der beigefügten Abwägungstabelle zusammengefasst. Aus Sicht der Verwaltung führen diese zu keiner inhaltlichen Änderung des Bebauungsplans, sodass dieser nun als Satzung beschlossen werden kann.


1.    Der Gemeinderat stimmt der Behandlung der eingegangenen Anregungen im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Lortzingweg“ nach § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 3 (2) BauGB gemäß GR-Vorlage Nr. 8162/4-1 öff zu.

 

2.    Dem Bebauungsplan „Lortzingweg“ (Datum 25.03.2021) bestehend aus Planteil, textlichem Teil (bestehend aus Textfestsetzungen nach BauGB, örtlichen Bauvorschriften nach LBO und Hinweisen), Begründung mit Ökologischem Steckbrief, artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung, Natura 2000-Vorprüfung und Messbericht der Schießgeräuschimmissionen wird zugestimmt. Die Satzung des Bebauungsplans vom 25.03.2021 wird beschlossen.

 


Außer dem Verwaltungsaufwand sollten der Gemeinde aus dem Bebauungsplanverfahren lediglich Kosten entstehen, die aufgrund eines städtebaulichen Vertrags auf die derzeitigen Grundstückseigentümer umgelegt werden können.