Die Gemeinde Dettingen an der Erms beabsichtigt im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung „Sondergebiet RÜB Otterbruck“ im Gewann Otterbruck die bestehende Nutzung dauerhaft bauplanungsrechtlich zu sichern und die Lagerfläche zu erweitern. Hierfür ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Regenüberlaufbecken und Lagerfläche für die Gemeinde“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen.

Im vorliegenden Fall werden Lageflächen innerhalb des geplanten Sondergebiets auf Flst. Nr. 1810 insbesondere zum Lagern von Schüttgütern, Häckselgut, Straßenmaterialien und zum Abstellen von Weihnachtsmarkthäuschen und Maschinen benötigt. Auch überdachte Boxen für Arbeitsgeräte und Betriebsmittel sollen, falls langfristig hierfür ein Bedarf bestehen sollte, zugelassen werden. Um eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen zu vermeiden und den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten sollen die baulichen Anlagen und Boxen möglichst auf Balken gelagert werden.

Darüber hinaus werden mit der Bebauungsplanaufstellung durch Ausweisung von Flächen für eine Pflanzbindung die vorhandenen Gehölzstrukturen im Bestand dauerhaft erhalten. Dadurch soll die naturnahe Umgebung aufrechterhalten werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,47 ha und wird über den südlich gelegenen asphaltierten Feldweg erschlossen, der in unmittelbarer Umgebung direkt an die K 6712 anbindet.

 

Seit dem Aufstellungsbeschluss im April wurde die entsprechende frühzeitige Beteiligung sowohl von Trägern öffentlicher Belange, als auch der Öffentlichkeit durchgeführt. Daraus haben sich keine größeren Problemstellungen ergeben, sodass das Verfahren weitergeführt werden soll.

 

Die Planzeichnung mit dem räumlichen Geltungsbereich, die Textteile (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Begründung), der Umweltbericht mit Bestands- und Maßnahmenplan, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und die Synopse liegen im Entwurf als Anlage bei.

 


1.    Der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in Plan und Text mit Begründung, dem Umweltbericht mit Bestands- und Maßnahmenplan und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird gebilligt.

3.    Der vorliegende Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text wird gebilligt.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Planungskosten im üblichen Rahmen sowie Kosten für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Diese sind jedoch noch nicht abschließend festgelegt und können daher noch nicht beziffert werden.