Bebauungsplan "Sondergebiet RÜB Otterbruck"
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeinde
Dettingen an der Erms beabsichtigt im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung
„Sondergebiet RÜB Otterbruck“ im Gewann Otterbruck die bestehende Nutzung
dauerhaft bauplanungsrechtlich zu sichern und die Lagerfläche zu erweitern.
Hierfür ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets mit der
Zweckbestimmung „Regenüberlaufbecken und Lagerfläche für die Gemeinde“ gemäß §
11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen.
Im vorliegenden Fall werden Lageflächen
innerhalb des geplanten Sondergebiets auf Flst. Nr. 1810 insbesondere zum
Lagern von Schüttgütern, Häckselgut, Straßenmaterialien und zum Abstellen von
Weihnachtsmarkthäuschen und Maschinen benötigt. Auch überdachte Boxen für
Arbeitsgeräte und Betriebsmittel sollen, falls langfristig hierfür ein Bedarf
bestehen sollte, zugelassen werden. Um eine Beeinträchtigung der
Bodenfunktionen zu vermeiden und den Versiegelungsgrad möglichst gering zu
halten sollen die baulichen Anlagen und Boxen möglichst auf Balken gelagert
werden.
Darüber hinaus werden mit der Bebauungsplanaufstellung
durch Ausweisung von Flächen für eine Pflanzbindung die vorhandenen
Gehölzstrukturen im Bestand dauerhaft erhalten. Dadurch soll die naturnahe
Umgebung aufrechterhalten werden.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,47 ha und wird über den südlich
gelegenen asphaltierten Feldweg erschlossen, der in unmittelbarer Umgebung
direkt an die K 6712 anbindet.
Seit dem Aufstellungsbeschluss im April
wurde die entsprechende frühzeitige Beteiligung sowohl von Trägern öffentlicher
Belange, als auch der Öffentlichkeit durchgeführt. Daraus haben sich keine
größeren Problemstellungen ergeben, sodass das Verfahren weitergeführt werden
soll.
Die Planzeichnung mit dem räumlichen
Geltungsbereich, die Textteile (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche
Bauvorschriften und Begründung), der Umweltbericht mit Bestands- und
Maßnahmenplan, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und die
Synopse liegen im Entwurf als Anlage
bei.
1.
Der
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB wird zugestimmt.
2.
Der vorliegende
Entwurf des Bebauungsplanes in Plan und Text mit Begründung, dem Umweltbericht
mit Bestands- und Maßnahmenplan und der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) wird gebilligt.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text wird
gebilligt.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und
die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Planungskosten im üblichen Rahmen sowie Kosten für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Diese sind jedoch noch nicht abschließend festgelegt und können daher noch nicht beziffert werden.